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Förderungsmöglichkeiten

für Ihre Installation

Aufgepasst: Förderungen der Stadt München für Solaranlagen und Stromspeicher! Sowie die Förderung von Elektroladesäulen durch die KfW!

Die direkten Zuschüsse für Solar-Anlagen und Stromspeichern durch die KfW sind leider ausgelaufen. Die KfW unterstützt jedoch weiterhin mit zinsgünstigen Krediten für Ihre Solaranlage inkl. Stromspeicher!

E-Auto Ladepunkte mit einer Leistung bis 11 kW und intelligenter Steuerung z.B. in Form einer „Wallbox“, werden mit 900 € pro Ladepunkt gefördert. Diese Förderung greift jedoch erst ab 900 € Gesamtkosten. Die Förderung gilt nur für privat genutzte Ladepunkte. Die Antragsstellung muss VOR Beauftragung der Installation von Elektroladepunkten erfolgen. Planung und Beratungsleistungen zählen hierzu nicht.

Die Stadt München gewährt folgende Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher:

 

Förderung Neuerrichtung Photovoltaikanlagen:

  • 200 € je kWp für die ersten 10 kWp
  • 100 € für jedes kWp über 10 kWp bis 30 kWp

Gefördert werden die ersten 30 kWp einer Photovoltaikanlage, dabei kann die Anlage größer als 30 kWp gebaut werden.

 

Förderung Mieterstromkonzept:

  • Mieterstromkonzept in Bestandsbauten: 4.000 € je Anlage
  • Mieterstromkonzept in Neubauten: 1.000 € je Anlage

jedoch maximal 50 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Investitionskosten (netto) für die bauliche Umsetzung des Mieterstromkonzeptes.

 

Zusätzliche Zuschläge in Zusammenhang mit der Förderung Neuerrichtung Photovoltaikanlagen:

  • Zuschlag Fassadenanlage: 200 € je kWp Leistung
  • Zuschlag für Auflagen im Denkmalschutz: 3.000 € je Anlage, bei Gebäuden, die ein denkmalschutzrechtliches Erlaubnisverfahren nach § 6 BayDSchG benötigen.

 

Technische und sonstige Anforderungen:

  • Es werden nur Photovoltaik-Module gefördert, die von einer anerkannten Prüfstelle auf die Einhaltung der Mindestanforderungen, nach gültigen nationalen und internationalen Normen, begutachtet sind.
  • Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme der Anlagen ist nachzuweisen.
  • Die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.
  • Die gesetzlichen Anforderungen an Mieterstromverträge sind einzuhalten (s. § 42a EnWG).

 

Förderung für Batteriespeicher

Gefördert werden können Neuinvestitionen in stationäre Batterien (z. B. Lithium-Ionen- und Salzwasserbatterien) zur Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen in Gebäuden, in denen der Strom selbst verbraucht wird.

Gefördert wird für jede Photovoltaikanlage nur ein Batteriespeichersystem.

Fördersätze

  • 300 € je kWh Nutzkapazität, jedoch maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (netto)
  • Maximale Förderhöhe: 15.000 €
  • Bonuszuschlag „Notstromfunktion Plus“: Für die Ersatzstromfähigkeit bzw. Inselfähigkeit der Anlage wird ein Bonuszuschlag von 500 € gewährt.

Sprechen Sie uns an, denn im Namen der Fröschl Elektro Consulting GmbH werden wir das, auf Sie perfekt passende Konstrukt, inklusive der Förderleistungen abbilden können und gewinnbringend für Sie auslegen.

Telefon 089 92 13 77 06
Mobil 0152 53 79 75 05
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