(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fröschl Elektro GmbH (nachfolgend: „Anbieter“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunden“) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Die AGB gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Verbrauchern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird diesbezüglich eine Differenzierung vorgenommen.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(1) Die Konditionen für Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem Angebot des Anbieters. Sie gelten ab dem Datum des Angebots bis zu dem darin genannten Gültigkeitsdatum.
(2) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebots zustande. Ein Angebot des Anbieters stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) des Kunden dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung, direkten Bestätigung auf dem Angebot/Bestellschein oder durch die Lieferung der bestellten Ware annimmt. Mündliche Zusagen des Anbieters vor Abschluss des Vertrags sind rechtlich unverbindlich.
(4) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(5) Der Anbieter behält sich vor, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Ware darstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Seiten des Anbieters, Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
(1) Die Statik des Dachs bzw. des Dachstuhls und dessen Eignung für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (nachfolgend: „PV-Anlage“), insbesondere die Tragfähigkeit des Dachs, sowie die Voraussetzungen für Elektroinstallationen sind durch den Kunden zu prüfen und sicherzustellen. Die Funktionstüchtigkeit einer gegebenenfalls bauseits vorhandenen Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Technik bei dem Kunden wird vorausgesetzt. Ferner muss im Gebäude ein Schutzpotenzialausgleich/Anlagenerdung in Form einer Haupterdungsschiene inkl. Rund- oder Bandstahl vorhanden sein.
(2) Sofern die Errichtung einer PV-Anlage und/oder sonstiger Hardware (wie z.B. Wechselrichter, Wallbox, etc.) und/oder sonstiger Elektroinstallationen Gegenstand des Vertrags ist, stellt der Kunde sicher, dass vor Beginn der Installation durch den Anbieter die Voraussetzungen für die Installation von PV-Anlagen, sonstiger Hardware und/oder für die Elektroinstallationen erfüllt sind. Der Anbieter kann im Rahmen einer Vor-Ort Besichtigung prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) Sofern sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass (i) die Anforderungen an die Installation einer PV-Anlage und/oder sonstiger Hardware nicht erfüllt sind oder (ii) aufgrund eines unvorhersehbaren Zustands am Installationsort eine Errichtung der PV-Anlage und/oder Erbringung von Elektroninstallationen unmöglich oder wesentlich erschwert ist, können sich die vom Anbieter genannten Termine für die Installation um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeit verschieben. Ferner können Mehrkosten aufgrund der Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen entstehen, die der Anbieter gesondert berechnet. Der Anbieter kann in diesen Fällen (i) vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese Voraussetzungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist und mit zumutbarem Aufwand vom Kunden hergestellt werden können, oder (ii) eine Anpassung des Vertrags verlangen, wobei die gesetzlichen Ansprüche des Anbieters im Übrigen unberührt bleiben.
(4) Einen etwaigen Eintritt von Verzögerungen wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
(5) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei Installation einer PV-Anlage sowie bei der Erbringung anderer Elektroinstallationen zu erforderlichen Stromabschaltungen kommen kann, worüber er den Kunden bei Vertragsschluss informiert. Zur Vermeidung derartiger Probleme empfiehlt der Anbieter zum vorherigen Abschalten bzw. kontrollierten Herunterfahren dieser Anlagen, ggfls. unter Einbeziehung eines Fachmanns. Hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.
(1) Sämtliche Preisangaben in Angeboten des Anbieters sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes angegeben ist. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise des Anbieters ohne Montage und ohne Verpackungs- und Transportkosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
(2) Die Versandkosten werden in den Angebotsunterlagen gesondert ausgewiesen.
(3) Wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden durch Teillieferungen erfüllt, werden dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten berechnet. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, berechnet der Anbieter dem Kunden für jede Teillieferung Versandkosten.
(4) Auf gesonderten Auftrag durch den Kunden wird der Anbieter die vertragsgegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken auf Kosten des Kunden versichern.
(5) Kommt es nach Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier (4) Monaten zu Kostenerhöhungen/-senkungen kommt, behält sich der Anbieter vor, die Preise entsprechend anzupassen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, ist der Anbieter - auf Verlangen des Kunden gegen Nachweis - berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen/Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Ablieferung überschreitet.
(1) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind vollständig spätestens binnen sieben (7) Tagen ab Zugang der Rechnung des Anbieters auf dessen im Angebot angegebenen Konto zu bezahlen, sofern keine Montage vereinbart ist. Im Angebot angegebene Zahlungsziele gehen dieser Regelung vor. Der Rechnungsversand erfolgt vorwiegend per Mail.
(2) Bei Aufträgen, die eine Montageleistung enthalten, ergibt sich die folgende Fälligkeit von Teilbeträgen:
Für PV-Anlagen (inkl. Speicher):
Für Wallboxen und/oder Speichernachrüstungen:
Für sonstige Elektroinstallationen:
(3) Aufrechnungen des Kunden gegen Forderungen des Anbieters sind nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferungen, auch bei Teillieferungen, mit Übergabe auf den Kunden über. Bei werkvertraglichen Leistungen des Anbieters geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald sich die Leistung in der Sachherrschaft des Kunden befindet, spätestens jedoch mit der jeweiligen (Teil-)Abnahme.
(2) Der Anbieter kann vom Kaufvertrag mit dem Kunden zurücktreten, wenn der Anbieter die Ware seinerseits ordnungsgemäß bei seinem Vorlieferanten bestellt hat, jedoch nicht rechtzeitig oder rechtzeitig beliefert worden ist. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Anbieter die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten hat.
(3) Sofern die vertraglich vereinbarten Produkte aus den in Absatz 2 genannten Gründen nicht verfügbar sind, ist der Anbieter berechtigt, gleichwertige Produkte eines anderen Fabrikats zu liefern, sofern diese in technischer Hinsicht gleichwertig oder höherwertig sind (insbesondere hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad, Zertifizierungen und Kompatibilität), die Lieferung für den Kunden zumutbar ist und der Kunde hierdurch nicht schlechter gestellt wird. Über eine beabsichtigte Fabrikatsänderung ist der Kunde unverzüglich zu informieren. Der Kunde ist berechtigt, die Annahme der geänderten Lieferung abzulehnen, sofern ihm die Fabrikatsänderung nicht zumutbar ist; in diesem Fall sind bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere wegen Verzugs oder Unmöglichkeit, bleiben unberührt, soweit diese auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand beruhen.
(4) Liefertermine oder Fristen gegenüber Unternehmern gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. dem Ablauf der Widerrufsfrist. Der Beginn der Lieferfrist setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht der Anbieter die Verzögerung zu vertreten haben.
(5) Die Lieferfristen sind eingehalten,
a) bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe,
b) in sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde (Lieferung ab Werk).
c) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung der Leistungen des Anbieters nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere bei Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei den Lieferanten des Anbieters oder deren Unterlieferanten eintreten) – hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten. Der Anbieter ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Anbieter dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
(6) Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(7) Treten Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs des Kunden ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(1) Der Anbieter haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Ware nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beträgt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist
a) im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) BGB (Mangel besteht in einem dinglichen Recht eines Dritten) und von § 438 Abs. 1 Nr. 1 b) BGB (Mangel besteht in einem Recht, das im Grundbuch eingetragen ist), §§ 438 Abs. 1 Nummer 2 BGB, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder Planungs-/Überwachungsleistungen für ein Bauwerk oder Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat bzw. Planung-/Überwachungsleistungen für ein Bauwerk);
b) bei Rückgriffsansprüchen nach § 445 b Abs. 2 BGB sowie bei Arglist; sowie
c) für Schadensersatzansprüche zusätzlich bei einer Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Der Anbieter ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter, der sonstigen Komponenten oder des Elektroninstallationsmaterials. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (insbesondere Produktgarantie, Leistungsgarantie), ist damit keine eigenständige Vereinbarung über die Beschaffenheit durch den Anbieter verbunden. Eine eigenständige Garantieerklärung in diesem Zusammenhang wird von dem Anbieter nicht abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantiezusagen der Hersteller.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Mängel an zum Zeitpunkt der Installation im Besitz des Kunden befindlichen elektrischen Systeme/Anlagen (wie z.B. SmartHome, Sprechanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Soundsystemen) auf Grund einer Stromabschaltung im Gebäude, die für die Installation der PV-Anlage und/oder sonstiger Elektroinstallationen notwendig ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Systeme zuvor kontrolliert, heruntergefahren bzw. neu zu starten sind (siehe § 3 Abs. 5 dieser AGB).
(1) Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in § 9 Abs. 3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in § 9 Abs. 3 dieser AGB ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den vom Anbieter gelieferten Waren oder geleisteten Montagen vorgenommen, so bestehen für diese Eingriffe und daraus entstehende Folgen keine Mängelansprüche gegen den Anbieter.
(5) Bohr‑ und Befestigungsarbeiten erfolgen auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen über den Zustand des Gebäudes, insbesondere zu vorhandenen Leitungen, Rohren, Dämmungen, Sperrschichten und sonstigen verborgenen Bauteilen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden an nicht sichtbaren Leitungen, Rohrsystemen oder sonstigen verdeckten Bauteilen des Gebäudes, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht und der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gemäß Absatz 1 nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Schäden, die durch ungeeignete, unzutreffende oder unvollständige Angaben des Kunden zum Bauzustand entstehen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die Beschränkungen in den vorstehenden Ziffern gelten nur, soweit keine Haftung nach Ziff. 1-3 besteht, insbesondere in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Anbieter behält sich an Angebotsunterlagen sowie an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen die Eigentums- und etwaige Urheberrechte ausdrücklich vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte weitergegeben werden.
(1) Soweit zu den Leistungsverpflichtungen des Anbieters auch die Lieferung von Software gehört, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Software wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist nicht gestattet.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright und Vermerke – nicht zu entfernen und ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters zu verändern.
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen, einschließlich der Kopien, verbleiben beim Anbieter bzw. dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist nicht gestattet. Der Anbieter ist berechtigt eine Monitoring und/oder eine Fehleranalyse der Software beim Kunden vor Ort durchzuführen.
(4) Die Lieferung von Software beinhaltet nicht deren Installation. Für die Nutzbarkeit und die Eignung der dafür erforderlichen Endgeräte ist der Kunde selbst verantwortlich.
(1) Soweit der Kunde, der Verbraucher ist, einen Werkvertrag, wie einen Vertrag über die Installation einer PV-Anlage und/oder über die Installation von Hardware und/oder über weitere Elektroinstallationen mit dem Anbieter abschließt, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Fröschl Elektro GmbH, Lohenstraße 13, 82166 Gräfelfing, GF: Stefan Fröschl, 089 244117350, anfrage@froeschl-elektro.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Fröschl Elektro GmbH
Lohenstraße 13
82166 Gräfelfing
E-Mail: anfrage@froeschl-elektro.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
(2) Soweit der Kunde, der Verbraucher ist, einen Kaufvertrag mit dem Anbieter abschließt (wie einen Vertrag über Produkte des Anbieters ohne Installationsleistungen) gilt Folgendes:
a) Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung in eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht.
b) Im Übrigen steht dem Kunden, der Verbraucher ist, ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat bzw. die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Fröschl Elektro GmbH, Lohenstraße 13, 82166 Gräfelfing, GF: Stefan Fröschl, 089 244117350, anfrage@froeschl-elektro.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Fröschl Elektro GmbH
Lohenstraße 13
82166 Gräfelfing
E-Mail: anfrage@froeschl-elektro.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht. Wenn der Kunde als Verbraucher die Bestellung der Ware getätigt hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Soweit der Vertrag oder diese AGB-Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
[Stand: April 2026]