Förderung Elektromobilität in Verbindung mit PV-Anlagen von der KfW Bank bis zu 10.200 €

Fröschl Elektro GmbH
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Die KfW Bank fördert im neuen Förderprogramm Nummer 442 mit einem gesamten Fördervolumen von 500 Millionen Euro, neue Photovoltaikanlagen mit Speicher und Wallbox mit bis zu 10.200 Euro. Ab 26.09.2023 können Anträge dafür gestellt werden, ab März 2024 werden die Zuschüsse ausgeschüttet.


Was gefördert wird

Die Förderung bezuschusst nur Projekte, die eine Photovoltaikanlage, einen Stromspeicher und eine E-Auto Wallbox im Gesamtpaket beinhalten. Nachträgliche Ergänzungen zu bereits bestehenden Komponenten des Gesamtpakets sind davon ausgeschlossen. Die PV-Anlage inkl. Batteriespeicher und Wallbox muss also neu in einem Paket gekauft werden, um in den Genuss der Förderung zu kommen.

Höhe der Förderung

Die Förderung wird an den einzelnen Komponenten der Anlage bemessen:

  1. Photovoltaikanlagen werden mit 600 Euro pro kWp, jedoch maximal mit 6.000 Euro gefördert
  2. Stromspeicher werden mit 250 Euro pro kWp, jedoch maximal mit 3.000 Euro gefördert
  3. Wallboxen werden pauschal mit 600 Euro, bei bidirektionaler Ladefähigkeit mit 1.200 Euro gefördert

Die maximale Förderhöhe beträgt also 10.200 Euro und gilt für Projekte mit einer Photovoltaikanlage ab 10 kWp, einem Stromspeicher ab 12 kWh und einer bidirektionalen Wallbox.

Bedingungen

Die Förderung richtet sich an Hauseigentümer, die Ihr Haus selbst bewohnen und die installierte Wallbox voraussichtlich nutzen. Daher müssen Bewerber den Besitz oder die verbindliche Bestellung eines reinen E-Autos (kein Hybridantrieb) nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  1. Ausschließlich vermietete Immobilien
  2. Ferien- und Wochenendhäuser
  3. Eigentumswohnungen
  4. Neubauten vor dem Einzug

Zudem dürfen Anlagen nicht mehrfach gefördert werden, z.B. von der KfW und der Stadt München gleichzeitig (siehe lokale Förderangebote). Allerdings ist für entsprechende Projekte die Förderung der KfW fast immer höher als die regionalen Förderangebote.

Die Förderung wird allerdings nur an Anlagenbetreiber ausgeschüttet, die das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung (ab 26.09.2023) noch nicht beauftragt haben. Personen, die also schon Anlagenbetreiber sind oder eine Anlage momentan errichten, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ausblick

Das Programm 442 der KfW dürfte einen großen Ansturm auf die betroffenen Anlagen und den E-Autokauf bewirken. Die Förderung deckt je nach Projekt etwa ein Viertel der Kosten und übertrifft damit bei weitem die bereits bestehenden Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und senkt die Kosten für Solarstrom damit umso mehr.

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