Umrüstung alter Photovoltaikanlagen auf Eigenverbrauch
Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung für die Einspeisung des von Ihrer PV-Anlage erzeugten Solarstroms in das Netz des örtlichen Energieversorgers haben Sie die Möglichkeit, diesen Strom selbst zu nutzen, statt ihn in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen.
Somit senken Sie aktiv Ihre Stromkosten.

Wir rüsten Ihre Photovoltaikanlage um
Ganz gleich, ob Sie Ihre alte PV-Anlage lediglich um einen Batteriespeicher ergänzen oder um zusätzliche Module für den Eigenverbrauch aufstocken wollen. Wir sind der richtige Ansprechpartner für Ihr Vorhaben.
Ergänzung der Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher
Ein Batteriespeicher ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, um Ihre Stromkosten aktiv zu senken und gleichzeitig weiterhin von Ihrer alten PV-Anlage zu profitieren. Dies ist vor allen Dingen bei aus der EEG-Vergütung ausgelaufenen Photovoltaikanlagen die wirtschaftlichste Variante.
Wir übernehmen für Sie den Einbau, die Installation und die Anmeldung bzw. die Einholung der Genehmigung Ihres Batteriespeichers beim örtlichen Stromversorger.
Dabei ist darauf zu achten, dass aufgrund fehlender Kompatibilität zu neuen Batteriespeichern der vorhandene Wechselrichter eventuell mit getauscht werden muss.
Aufstockung der Module und Installation eines Batteriespeichers für den Eigenverbrauch
Sie wollen für den Eigenverbrauch noch mehr aus Ihrer PV-Anlage herausholen? Dann erweitern Sie diese um einige Module. (Achtung, die Erweiterung muss binnen 12 Monaten nach Fertigstellung der 1. Anlage erfolgen und sich auf demselben Grundstück oder Dach befinden). Da es sich sonst um eine neue Anlage mit anderer Einspeisevergütung handelt.
Aufdachmontage und Installation erhalten Sie bei uns aus einer Hand.
Selbstverständlich übernehmen wir auch in diesem Fall Einbau und Installation des Batteriespeichers sowie die notwendigen Abstimmungen mit dem örtlichen Energieversorger, während Sie die Anmeldung im Marktstammdatenregister vornehmen.
Ihre Fragen zur Umrüstung der Photovoltaikanlage auf Eigenverbrauch
Technisch sollte Ihre Photovoltaikanlage nach 20 Jahren noch voll funktionsfähig sein, daher ist es in den meisten Fällen ratsam, sie weiter zu nutzen und entweder den erzeugten Strom zum Börsenstrompreis weiter in das öffentliche Netz einzuspeisen oder sie um einen Stromspeicher zu ergänzen und den Eigenverbrauch zu optimieren. Eine weitere Möglichkeit ist es, zur vorhandenen PV-Anlage eine neue Photovoltaikanlage hinzuzubauen. Bei dem Zubau einer 2. PV-Anlage ist eine Änderung des Messkonzeptes und somit des Zählerschrankes erforderlich, da ein weiterer Zählerplatz benötigt wird.
Die Begründung liegt im dritten Absatz des § 9 Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Dort heißt es: Um mehrere zu unterschiedlichen Zeiten aufgestellte und in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen als eine Anlage werten zu können, müssen sich die Anlagenteile auf demselben Grundstück bzw. Gebäude befinden und die Inbetriebnahmen müssen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten stattgefunden haben.
Diese Voraussetzungen sind bei einer Erweiterung nach 20 Jahren nicht gegeben. Deshalb ist dann von einer neuen Anlage die Rede. Weshalb Sie für die neue Anlage die dann gültige neue festgesetzte Einspeisevergütung bekommen und für die alte, aus der EEG-Vergütung ausgelaufenen Anlage den Börsenstrompreis.
Je nach Strompreis und gewähltem Batteriespeicher sowie dem Nutzungsverhalten amortisiert sich dessen Anschaffung nach 5 bis 15 Jahren.
Die Möglichkeiten sind teilweise auch abhängig von den verschiedenen Versorgungsnetzbetreibern, hier finden Sie weitere Möglichkeiten des Versorgungsnetzbetriebes Bayernwerke:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-einspeisen/foerderende-eeg.html