Förderungen für Photovoltaikanlagen in München- und Landkreis

Fröschl Elektro GmbH
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Die Fröschl Elektro GmbH möchte mit diesem Blogbeitrag eine Kurzübersicht geben, welche  Fördermöglichkeiten in München und im Landkreis München möglich sind.

Die Stadt München fördert Photovoltaik im Rahmen ihres Förderprogramms für klimaneutrale Gebäude (FKG). https://stadt.muenchen.de/infos/foerderprogramm-klimaneutrale-gebaeude.html

Die Stadt München fördert die Erweiterung und Neuinstallation von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet. Es können maximal 30% der Investitionskosten gefördert werden. Je nach Vorsteuerabzugsberechtigung der antragstellenden Person gelten die Brutto- oder Nettokosten. Die Förderung setzt sich aus einer degressiven (ab 01.07.2023 halbjährlich sinkenden) Förderung der Anlagenleistung und einer über die Zeit konstant bleibenden Förderung der Fixkosten durch pauschale Zuschüsse zusammen. Die Förderbeträge der beiden Förderbausteine werden addiert.

Die Höhe der Förderungen sind in München und im Landkreis unterschiedlich.

Förderung Photovoltaikanlagen in München

Die Anlagenleistung wird pro kWp gefördert, wobei die Fördersätze halbjährlich sinken. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie 300 € Grundförderung pro kWp, die bis Juli 2026 jedoch auf 195 Euro sinken. Zusätzlich erhalten Sie noch eine Pauschalsumme in Höhe von 1.500 € pro Anlage.

Berechnung Förderhöhe: Neueinrichtung Photovoltaikanlage

Anlagegröße: 10 kWp

Förderung: 10 kWp x 300 € + 1.500 € = 4.500 €

Zusätzliche Zuschläge im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Es besteht noch die Möglichkeit weitere Zuschläge zu bekommen:

400 € je kWp für denkmalschützte Gebäude oder bauwerksintegrierte PV-Anlagen100 € je kWp für die Kombination aus Gründach und PV-Anlagen50€ je kWp für den Einsatz von Glas-Glas-Modulen

Förderung Photovoltaikanlagen der Gemeinde Gräfelfing

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik‐Anlagen. Gebrauchte und / oder Selbstbauanlagen

und deren Komponenten werden nicht gefördert.

Die Förderhöchstsätze lauten wie folgt:      

Photovoltaikanlage 300 € je kWp, max. 2.000 €

Hinweis:

Der Antrag auf Bezuschussung nach diesem Förderprogramm entbindet nicht von der möglicherweise

in Einzelfällen bestehenden Pflicht zur bau‐ oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

der Photovoltaik‐Anlage. Informationen hierzu bekommen Sie im Bauamt der Gemeinde

Gräfelfing (Bauberatung, Tel.089 / 8582‐1041 / ‐1042).

Batteriespeicher

Gefördert wird die Installation von stationären Batterien zur Stromspeicherung in Wohngebäuden. Förderfähig sind sowohl Speicher, die zeitgleich mit einer Photovoltaikanlage installiert werden als auch das Nachrüsten von Speichern in bestehende Photovoltaikanlagen. Die Speicherkapazität darf maximal 30 kWh betragen.

Die Förderhöchstsätze lauten wie folgt:

Batteriespeicher250 € je kWh, max. 1.500 €

Hinweis:

Bleibatterien werden nicht gefördert. Je Photovoltaikanlage wird nur ein Batteriespeicher gefördert.

Das Team der Fröschl Elektro GmbH aus Gräfelfing berät Sie gerne.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns. Mehr dazu auch hier: Zum Anfrageformular von Fröschl Elektro GmbH

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