EnWG-Novelle 2025: Neue Chancen für Heimspeicher und bidirektionales Laden

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EnWG-Novelle 2025: Neue Chancen für Heimspeicher und bidirektionales Laden

Mit dem Beschluss der EnWG-Novelle vom 13. November 2025 hat der Gesetzgeber eine zentrale Hürde für Stromspeicher beseitigt: Gespeicherter Strom wird beim erneuten Einspeisen nicht länger doppelt mit Steuern und Umlagen belastet. Damit wird die Nutzung von Batteriespeichern erstmals wirtschaftlich attraktiv. Sowohl PV-Heimspeicher als auch Elektroautos mit bidirektionalem Laden können künftig aktiv am Strommarkt teilnehmen und flexibel auf Strompreise und Netzanforderungen reagieren.

Bidirektionales Laden: Vehicle-to-Grid als mobiler Stromspeicher

Beim bidirektionalen Laden wird das Elektroauto vom reinen Verbraucher zum aktiven Bestandteil des Stromsystems. Die Fahrzeugbatterie kann nicht nur geladen, sondern bei Bedarf auch wieder entladen werden – entweder zur Versorgung des eigenen Haushalts oder zur Einspeisung ins öffentliche Netz.

Gerade im Alltag bleibt ein Großteil der Batteriekapazität ungenutzt. Viele Fahrzeuge sind auf hohe Reichweiten ausgelegt, werden jedoch täglich nur für kurze Strecken eingesetzt. Vehicle-to-Grid setzt genau hier an und nutzt diese freie Kapazität für netz- und marktdienliche Zwecke.

Für eine wirtschaftliche und breitflächige Umsetzung sind mehrere Voraussetzungen erforderlich:

• Ein intelligentes Messsystem, das die Stromflüsse viertelstündlich erfasst

• Ein Energieversorger oder Aggregator, der die Marktprozesse übernimmt

• Eine bidirektionale Wallbox, die das Rückspeisen technisch ermöglicht

Unter diesen Bedingungen kann das Elektroauto nicht nur zur Netzstabilität beitragen, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt eine einfache Beispielrechnung des PV-Magazins.

Beispielrechnung

An sonnigen Tagen wird mittags viel Strom erzeugt, der zu günstigen Preisen geladen werden kann. Abends und morgens, wenn der Strombedarf hoch ist, liegen die Preise häufig 10 bis 20 Cent pro Kilowattstunde höher. Geht man von einem Elektroauto mit 80 Kilowattstunden Batteriekapazität aus und nimmt an, dass etwa die Hälfte davon flexibel genutzt werden kann, lassen sich rund 40 Kilowattstunden pro Tag zwischenspeichern und wieder abgeben. Daraus ergeben sich Erlöse von 4 bis 8 Euro pro Tag. Insgesamt können laut PV-Magazin pro Jahr schätzungsweise 800 bis 1.000 Euro erzielt werden.

Neue Perspektiven für PV-Heimspeicher

Nicht nur Elektroautos, sondern auch PV-Heimspeicher profitieren von den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bislang war ihre Nutzung stark durch die sogenannte Ausschließlichkeitsoption eingeschränkt. Diese erlaubte Förderungen nur dann, wenn der Speicher ausschließlich mit erneuerbarem Strom geladen wurde. Sobald Netzstrom hinzukam, entfiel die Förderfähigkeit vollständig.

In der Praxis bedeutete das, dass Speicher nicht flexibel auf Preissignale reagieren konnten. Die EnWG-Novelle schafft hier nun Abhilfe und ermöglicht erstmals eine gemischte Nutzung von Solarstrom und Netzstrom, ohne wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Abgrenzungsoption und Pauschaloption: Mehr Flexibilität für Speicherbetreiber

Mit den neuen Regelungen werden zwei zusätzliche Modelle eingeführt, die eine flexible Marktintegration von Stromspeichern erlauben.

Die Abgrenzungsoption basiert auf einer präzisen rechnerischen Zuordnung der Strommengen. Alle relevanten Stromflüsse werden viertelstündlich gemessen und eindeutig voneinander abgegrenzt. Dadurch bleiben Förderungen und Umlageprivilegien anteilig erhalten. Diese Option eignet sich besonders für größere oder technisch komplexere Anlagen.

Die Pauschaloption richtet sich vor allem an private Haushalte mit kleineren PV-Anlagen. Hier erfolgt die Zuordnung der Strommengen auf Basis pauschaler Annahmen, wodurch der Mess- und Abrechnungsaufwand deutlich reduziert wird. Gerade für PV-Anlagen bis 30 kWp stellt diese Lösung einen einfachen und praxisnahen Einstieg in die Marktintegration dar.

Beide Optionen gelten ausdrücklich auch für Ladepunkte und stellen diese rechtlich den stationären Stromspeichern gleich.

Welche Vorteile ergeben sich für Betreiber von PV-Anlagen und Speichern?

Durch die neuen gesetzlichen Möglichkeiten können Betreiber ihre Speicher deutlich vielseitiger einsetzen. Der Eigenverbrauch lässt sich optimieren, indem Strom gezielt dann genutzt wird, wenn er günstig verfügbar ist. Gleichzeitig kann überschüssiger Strom zu Hochpreiszeiten eingespeist werden, was zusätzliche Einnahmen ermöglicht.

Konkret profitieren Betreiber unter anderem von:

• einer besseren Wirtschaftlichkeit von PV-Heimspeichern

• zusätzlichen Erlösmöglichkeiten durch Marktteilnahme

• einer höheren Unabhängigkeit von festen Stromtarifen

• einem aktiven Beitrag zur Netzstabilität

Damit werden Batteriespeicher zu einem aktiven Bestandteil des Energiemarkts.

Ausblick und Fazit: Speicher als Schlüsseltechnologie der Energiewende

Trotz der positiven Entwicklung bleiben einige Herausforderungen bestehen. Der flächendeckende Rollout von Smart Metern muss weiter vorangetrieben werden, und auch die Entwicklung transparenter, kundenfreundlicher Geschäftsmodelle ist entscheidend für den Markterfolg. Zudem ist eine verständliche Aufklärung über Themen wie Batteriealterung und Garantien notwendig.

Die EnWG-Novelle 2025 hat jedoch das Fundament gelegt, um Stromspeicher umfassend in das Energiesystem zu integrieren. Ob als PV-Heimspeicher im Eigenheim oder als Batterie im Elektroauto – Speicher werden künftig eine zentrale Rolle für ein stabiles, flexibles und erneuerbares Energiesystem spielen.

Wenn Sie einen Batteriespeicher nachrüsten, eine neue PV-Anlage planen oder von dynamischen Stromtarifen profitieren möchten, sind wir – die Fröschl Elektro GmbH – Ihr kompetenter Ansprechpartner.

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