Förderpause für FKG-Einzelmaßnahmen gilt nicht für Photovoltaik

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Was ist der Grund für die Förderpause?

Zum 1. Januar 2024 treten Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Aufgrund der laufenden Haushaltsdebatten liegt für die BEG noch keine verbindliche Förderrichtlinie vor. Im Münchner Förderprogramm Klimaschutz im Gebäudebereich (FKG) wird daher die Förderung von Einzelmaßnahmen vorübergehend pausiert. Diese Pause gilt ab dem 1. Januar 2024, bis die neuen Rahmenbedingungen beim Bund mit der FKG-Richtlinie abgestimmt sind. Die Fördersystematik wird inhaltlich und rechtlich entsprechend angepasst, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.

Welche Maßnahmen werden pausiert und welche weiter gefördert?

Zu den mit dem BEG-gekoppelten Einzelmaßnahmen, die vorübergehend pausieren, gehören unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Außentüren, sowie Maßnahmen im Bereich Wärmepumpen und Heizungsoptimierung. Trotz dieser Pause werden weiterhin bestimmte Maßnahmen, wie die Energieberatung als unabhängige FKG-Maßnahme sowie PV-Anlagen, gefördert. Daher können wie bisher Förderanträge für Photovoltaikanlagen über das Förderportal der Stadt München.

Wie hoch sind die Fördersätze für Q1 und Q2 2024?

Folgende Fördersätze gelten für die Montage von PV-Dachanlagen im Eigenheimbereich ab Januar 2024:

  • 1.500 € pauschale Grundförderung
  • 265 € pro kWp Anlagenleistung
  • 44 € pro kWp für den Einsatz von Glas-Glas-Modulen
  • 88 € pro kWp bei einer Kombination von Photovoltaik und Gründach
  • 353 € pro kWp für bauwerksintegrierte Photovoltaik und/oder bei Denkmalschutzauflagen

Es ist zu beachten, dass die Förderhöhe abhängig von dem Datum der EEG-Inbetriebnahme ist und halbjährlich um 6 % sinkt. Wichtig ist auch, dass der Förderantrag VOR Beauftragung der Maßnahme eingereicht werden muss.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Klimaschutz im Gebäudebereich finden Sie hier.

Fazit

Die vorübergehende Aussetzung des Münchner Förderprogramms für Klimaschutzmaßnahmen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wirkt sich nicht auf die Förderung von Photovoltaikanlagen aus. Damit steht Ihrem geplanten Kauf einer PV-Anlage auch im Jahr 2024 nichts im Wege. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Sie umfassend auch zu weiteren Fördermöglichkeiten zu beraten. Zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Beratung zu kontaktieren.

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