Neues Gesetz für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG)

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§ 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Die neue Regelung der Bundesnetzagentur für die Netzintegration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos, trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Diese Maßnahme soll den zügigen und sicheren Ausbau von Wärmepumpen und Elektromobilität ermöglichen und dabei die Netzstabilität gewährleisten.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass Netzbetreiber den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos sowie Klimageräte mit einer Leistung über 4,2 kW nicht mehr mit dem Verweis auf mögliche lokale Überlastungen ihres Netzes ablehnen können. Im Gegenzug dürfen sie, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung temporär reduzieren, indem sie den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen "dimmen". Diese Maßnahme muss sich aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung ableiten und darf nach aktuellen Informationen maximal 2 h am Tag betragen. Die meisten Netzbetreiber sind aktuell jedoch noch nicht in der Lage, dies flächendeckend umzusetzen, auch die Steuerung in den Eigenheimen selbst ist nach jetzigem Stand noch nicht immer möglich, da hierfür FNN Gateways, Rundsteuerempfänger, oder Relais notwendig sind.

Sicherheit und Mindestleistung während Reduzierungsphasen

Die Regelungen sehen vor, dass während solcher Reduzierungen eine Mindestleistung zur Verfügung stehen muss, um den Betrieb von Wärmepumpen und das Laden von Elektroautos zu ermöglichen. Die Netzbetreiber können den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken, was ausreicht, um Wärmepumpen weiterhin zu betreiben und Elektroautos in der Regel in zwei Stunden für eine Strecke von 50 km nachzuladen. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig.

Entgeltreduktion als Anreiz

Um die Akzeptanz für diese Maßnahmen zu fördern, erhalten Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt als Ausgleich für die netzorientierte Steuerung. Die Bundesnetzagentur legt außerdem Rahmenbedingungen für ein variables Netzentgelt fest, das zeitliche Verbrauchsverschiebungen belohnen soll. Dabei haben Betreiber die Wahl zwischen einem pauschalen Rabatt (ca. 110 – 150 € p. a.) auf das Netzentgelt oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (von bis zu 60 %).

Mehr Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher

Ein zentrales Ziel der Bundesnetzagentur ist es, regelmäßige netzorientierte Steuerungsmaßnahmen zu vermeiden, indem Netzbetreiber das Netz vorausschauend und bedarfsgerecht ausbauen. Die Verbraucher erhalten mehr Handlungsmöglichkeiten. Sie können wählen, ob sie einzelne Anlagen direkt vom Netzbetreiber steuern lassen oder die Dimmung über das eigene Energiemanagementsystem (EMS) eigenständig koordinieren. Das EMS ist verpflichtet, den Netzbezug der angeschlossenen betroffenen Verbraucher auf 4,2 Kilowatt oder einen festgelegten gemeinsamen Mindestwert zu begrenzen. Es kann jedoch eine höhere Leistung zulassen, wenn Strom aus der Batterie oder der eigenen Solaranlage verfügbar ist. Diese zusätzliche Funktion soll ab Mai 2024 beispielsweise für den Sunny Home Manager von SMA verfügbar sein und nachgerüstet werden können. Eine generelle Steuerung über EMS Systeme der meisten Hersteller ist aktuell noch nicht möglich, wird aber voraussichtlich zeitnah erweitert werden.

Technische Umsetzung

Für beide Methoden werden die Netzbetreiber Vorgaben in ihren technischen Anschlussbedingungen machen. Es wird eine schnelle Digitalisierung der Niederspannungsnetze und die Erhebung von Messdaten notwendig sein. Der Einsatz von Smartmetern könnte hierbei helfen. Die Bundesnetzagentur ermutigt die Netzbetreiber, gemeinsam mit anderen Marktteilnehmern Empfehlungen für die Standardisierung und massengeschäftstaugliche Umsetzung der netzorientierten Steuerung auszuarbeiten. Derzeit gibt es jedoch noch keine einheitliche Umsetzung. Wir setzten somit bei neu errichteten Wallboxen und Wärmepumpen auf die klassische Lösung. Hierfür wird eine Steuerleitung vom Zählerschrank bis zur Komponente verlegt, um über potentialfreie Kontakte eine spätere Nachrüstung zur Reduzierung oder Abschaltung durch den Netzbetreiber zu ermöglichen.

Fazit

Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, um die Elektromobilität und den Einsatz von Wärmepumpen weiter zu fördern und gleichzeitig die Belastung des Stromnetzes zu optimieren. Das neue Gesetz können Sie hier nachlesen.

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